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WRP 2014, 362
LG Köln 
Urheberrecht: Redtube (Beschluss vom 24.01.2014, 209 O 188/13)

Das bloße „Streaming“ einer – nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten – Video-Datei stellt grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung im Sinne von § 16 UrhG dar. Eine solche Handlung dürfte vielmehr bei nur vorübergehender Speicherung einer solchen Vorlage regelmäßig durch § 44a Nr. …

LG Köln, WRP 2014, 362-363 (Beschluss vom 24.01.2014, 209 O 188/13)

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