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WRP 2013, 72
BGH 
Urheberrecht: Breitbandkabel (Sonstiges vom 18.10.2012, I ZR 44/10)

Der Senatsbeschluss vom 16. August 2012 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO in Rn. 19 dahin berichtigt, dass es dort statt „Der Gerichtshof hat es schließlich als unerheblich angesehen“ heißt „Der Gerichtshof hat es schließlich als nicht unerheblich angesehen“.

BGH, WRP 2013, 72 (Sonstiges vom 18.10.2012, I ZR 44/10)

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