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WRP 2015, 378
OLG München 
Urheberrecht: Kein Wegfall der Wiederholungsgefahr durch zeitlich befristeten Lizenzvertrag (Urteil vom 24.07.2014, 29 U 1173/14)

Der Abschluss eines zeitlich befristeten Lizenzvertrags nach einer Erstverletzung ist grundsätzlich nicht geeignet, jede Wahrscheinlichkeit für eine erneute – d. h. unter die durch die Erstverletzung indizierte Wiederholungsgefahr fallende – Verletzung auszuschließen. Hat der Verletzer einmal eine Fotografie des Rechteinhabers ohne dessen Zustimmung öffentlich zugänglich gemacht, …

OLG München, WRP 2015, 378-379 (Urteil vom 24.07.2014, 29 U 1173/14)

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