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WRP 2007, 1507
OLG Köln 
Urheberrecht: „Ausländische Wahrnehmungsgesellschaft“ – Zur Aktivlegitimation in Deutschland (Beschluss vom 28.09.2007, 6 W 150/07)

Eine ausländische (musikalische) Verwertungsgesellschaft, die in ihrer Heimat (hier: Türkei) eine der GEMA vergleichbare Stellung hat, nimmt die ihr anvertrauten Rechte und Ansprüche auch dann nicht i.S. des § 1 Abs. 2 UrhWG nur „gelegentlich oder kurzfristig“ wahr, wenn sie in Deutschland gerichtliche Hilfe nur gelegentlich in Anspruch nimmt. Ohne entsprechende Erlaubnis der deutschen Aufsichtsbehörde kann sie die Rechte und Ansprüche vor Gerichten in Deutschland nicht selbst verfolgen.…

OLG Köln, WRP 2007, 1507 (Beschluss vom 28.09.2007, 6 W 150/07)

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