Unterlassungsklage eines Aktionärs wegen pflichtwidrigen Organhandelns ist ohne unangemessene Verzögerung zu erheben (Urteil vom 07.05.2019, II ZR 278/16)
           
          BGH, BB 2019, 1745-1747 (Urteil vom 07.05.2019, II ZR 278/16)
        
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