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WRP 2012, 1606
LG Köln 
Rundfunkrecht/Wettbewerbsrecht: Tagesschau-App (Urteil vom 27.09.2012, 31 O 360/11)

Die Angebote tagesschau.de und Tagesschau-App stellen keine unterschiedlichen Angebote dar, die jeweils getrennt durch Telemedienkonzepte darzustellen, zu prüfen und zu genehmigen gewesen wären; vielmehr handelt es sich um ein einheitliches Angebot, das lediglich technisch so aufbereitet wurde, dass es auch mit Smartphones und Tablet-PCs möglichst optimal nutzbar ist. Bei der Tagesschau-App ist dabei von einem Telemedium auszugehen, …

LG Köln, WRP 2012, 1606-1612 (Urteil vom 27.09.2012, 31 O 360/11)

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