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WRP 2012, 757
OVG Nordrhein-Westfalen 
Presserecht: Auskunftsanspruch (Urteil vom 09.02.2012, 5 A 166/10)

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) ist keine Behörde im Sinne von § 4 Abs. 1 PresseG NRW und danach gegenüber der Presse nicht auskunftspflichtig (Bestätigung der Rechtsprechung).

OVG Nordrhein-Westfalen, WRP 2012, 757 (Urteil vom 09.02.2012, 5 A 166/10)

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