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WRP 2017, 1150
OLG Frankfurt a. M. 
Markenrecht/Kostenrecht: Streitwert nach unzureichender Unterlassungserklärung (Beschluss vom 18.05.2017, 6 W 41/17)

Auf den Streitwert eines Unterlassungsanspruchs kann es sich ermäßigend auswirken, wenn der Verletzer durch sein Verhalten vor Klageeinreichung – insbesondere eine unzureichende Unterlassungserklärung – die Wiederholungsgefahr zwar nicht vollständig ausgeräumt, aber doch deutlich vermindert hat.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 1150-1151 (Beschluss vom 18.05.2017, 6 W 41/17)

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