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WRP 2009, 1296
Hanseatisches OLG Hamburg 
Markenrecht: co-branding (Urteil vom 11.06.2009, 3 U 16/09)

Eine nach den zeichenrechtlichen Grundsätzen des Parallelimports von Arzneimitteln einer Erschöpfung entgegenstehende Rufschädigung unter dem Gesichtspunkt des „co-branding“ folgt nicht bereits aus dem Umstand allein, dass die angegriffene Packungsgestaltung dem Patienten den unzutreffenden Eindruck einer irgendwie gearteten Kooperation der Parteien vermittelt.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2009, 1296 (Urteil vom 11.06.2009, 3 U 16/09)

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