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WRP 2012, 620
LG Hamburg 
Markenrecht: Nachträgliche Feststellung der Ungültigkeit der Marke PUC (Urteil vom 01.12.2011, 327 O 143/10)

Die nachträgliche Feststellung der Ungültigkeit einer Marke wegen Verfalls gem. § 125 c Abs. 2 MarkenG erfolgt unter den gleichen Voraussetzungen wie die Löschung wegen Verfalls, sodass auch die Vorverlegung des für den Ausschluss der Heilungswirkung maßgeblichen Zeitpunkts gem. § 49 Abs. 1 S. 3 MarkenG zu berücksichtigen ist.

LG Hamburg, WRP 2012, 620 (Urteil vom 01.12.2011, 327 O 143/10)

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