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WRP 2016, 1290
OLG Frankfurt a. M. 
Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung einer Wortmarke durch Verwendung als Bestandteil eines zusammengesetzten Zeichens (Urteil vom 12.05.2016, 6 U 75/15)

Eine Wortmarke (hier: „Pferdesalbe“), die für die Waren, für die sie eingetragen ist (hier: Badezusätze), nicht glatt beschreibend ist, jedoch einen stark beschreibenden Anklang hat, wird nicht rechtserhaltend benutzt, wenn sie als Bestandteil eines zusammengesetzten Wortzeichens verwendet wird, das weitere beschreibende Elemente enthält (hier: Apothekers Original Pferdesalbe).

OLG Frankfurt a. M., WRP 2016, 1290-1291 (Urteil vom 12.05.2016, 6 U 75/15)

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