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WRP 2012, 831
Teplitzky 
Kommentar zu BGH, Beschluss vom 23.02.2012, I ZB 28/11

Der Beschluss ist – soweit für mich feststellbar – die erste höchstrichterliche Stellungnahme zu der Frage, ob ein Unterlassungstitel auch nach einseitiger Erledigungserklärung und der ihr folgenden gerichtlichen Feststellung der Erledigung noch wirksame Grundlage eines Ordnungsmittelfestsetzungsbeschlusses bleibt, der vor Eintritt des erledigenden Ereignisses (Unterwerfung des Schuldners) beantragt und zwar nach diesem Ereignis und der ihm folgenden (einseitig bleibenden) Erledigungserklärung des Gläubigers, …

Teplitzky, WRP 2012, 831

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