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K&R 2018, 647
OLG Köln 
Kein Unterlassungsanspruch gegen WarnWetter-App (Urteil vom 13.07.2018, 6 U 180/17)

Das Anbieten der WarnWetter-App durch den DWD stellt keine geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts dar, denn der DWD wird aufgrund sei-648ner gesetzlich normierten Aufgabe tätig. Hierzu zählt die Erbringung meteorologischer und klimatologischer Dienstleistungen für die Allgemeinheit oder einzelne Kunden und Nutzer. (Leitsatz der Redaktion

OLG Köln, K&R 2018, 647-651 (Urteil vom 13.07.2018, 6 U 180/17)

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