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WRP 2018, 556
BGH 
Kartellrecht: Hochzeitsrabatte (Beschluss vom 23.01.2018, KVR 3/17)

a) Die Feststellung, dass ein marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen ein anderes Unternehmen aufgefordert hat, ihm ohne sachlich gerechtfertigten Grund Vorteile zu gewähren, setzt nicht voraus, dass der Normadressat eine Besserstellung gegenüber seinen Wettbewerbern verlangt hat.

BGH, WRP 2018, 556-565 (Beschluss vom 23.01.2018, KVR 3/17)

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