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WRP 2012, 232
Hanseatisches OLG Hamburg 
Kartellrecht: Anwendung des Kartellrechts auf das Handeln einer öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft (Urteil vom 13.09.2011, 3 W 50/11)

Eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft handelt unternehmerisch im kartellrechtlichen Sinne und unterliegt daher dem Kartellrecht, wenn sie im Rahmen eines Werberechtsvertrags einem Unternehmen gegen Zahlung eines umsatzabhängigen Entgelts das ausschließliche Recht zur Werbung mit Werbeträgern auf Staatsgrund einräumt, auch wenn hiervon Wege erfasst sind, die im öffentlichen Eigentum stehen, …

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2012, 232-235 (Urteil vom 13.09.2011, 3 W 50/11)

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