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WRP 2020, 340
Köhler 
KOMMENTAR zu OGH Österreich, Beschluss vom 26.11.2019, 4 Ob 84/19 k

1 1. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt ab dem 25.05.2018. Ihre Anwendung wirft aber zahlreiche Auslegungsfragen auf. Da dem EuGH die verbindliche Auslegung dieser Verordnung vorbehalten ist, wird es seine Aufgabe sein, diese Fragen „Stück für Stück“ auf entsprechende Vorlagen hin zu klären.

Köhler, WRP 2020, 340-341

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