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WRP 2016, 890
Kuhn/Schröler 
KOMMENTAR zu OLG Köln, Urteil vom 11.03.2016, 6 U 121/15

1 Das Urteil des OLG Köln vom 11. 03. 2016 besitzt aus zwei Gründen erhebliche Praxisrelevanz für die wettbewerbsrechtliche als auch datenschutzrechtliche Praxis. Zum einen beschäftigt es sich mit der Frage, ob § 13 TMG eine das Marktverhalten regelnde Norm im Sinne des UWG darstellt, zum anderen befasst es sich mit den datenschutzrechtlichen Hinweispflichten beim Bereithalten eines Kontaktformulars auf einer Homepage. …

Kuhn/Schröler, WRP 2016, 890-891

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