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WRPL 2021, 1
BGH 
Informationen nach § 36 Abs. 1 VSBG auf Webseite und in AGB (Urteil vom 22.09.2020, XI ZR 162/19)

Wenn ein Unternehmer sowohl eine Webseite unterhält als auch Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, müssen die Informationen nach § 36 Abs. 1 VSBG sowohl gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 1 VSBG auf seiner Webseite erscheinen als auch gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 2 VSBG in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen werden.

BGH, WRPL 2021, Heft 5, Online, - (Urteil vom 22.09.2020, XI ZR 162/19)

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