Helmut Köhler zum 75. Geburtstag
Diese WRP-Ausgabe ist für uns eine ganz wunderbare Gelegenheit, Helmut Köhler herzlich zu seinem 75. Geburtstag zu gratulieren, den er am 12.09.2019 begangen hat. Das Heft versammelt Beiträge seiner Schüler und langjähriger Weggefährten.
In der zu seinem 70. Geburtstag 2014 erschienenen Festschrift haben wir den Wunsch und die Hoffnung geäußert, dass Helmut Köhler weiterhin mit viel Schaffenskraft und Freude die wissenschaftliche Diskussion bereichert. Wir freuen uns sehr, dass dies eingetreten ist. Die Veröffentlichungsliste von Helmut Köhler ist seit dem Erscheinen der Festschrift weiterhin beeindruckend angewachsen. Er ist auf Tagungen und sonstigen Veranstaltungen präsent, sein Rat ist vielfach gefragt.
Das besondere Interesse Helmut Köhlers gilt seit vielen Jahren insbesondere dem Recht gegen unlauteren Wettbewerb. Er hat die Entwicklung dieses Rechtsgebiets nicht nur in der Vergangenheit vielfach beeinflusst und mitgestaltet, sondern man darf mit Fug und Recht davon sprechen, dass er auch die aktuellen Diskussionsfelder des Lauterkeitsrechts maßgeblich prägt und mitbestimmt.
Sein Blick ist dabei nicht isoliert auf die nationale Rechtslage gerichtet und schon gar nicht huldigt er der Rückschau auf vergangene Zeiten. Vielmehr gilt sein Interesse insbesondere den Vorgaben und Einflüssen des Unionsrechts auf das nationale Recht. Dabei analysiert er mit der ihm eigenen Gründlichkeit vielfach mehrere Sprachfassungen von Richtlinien- und Verordnungsbestimmungen sowie von EuGH-Entscheidungen, bevor er sich seine Meinung zu einem Rechtsproblem bildet.
Als ein Beispiel zu nennen ist die derzeitige Diskussion über die Frage, ob Verstöße gegen die Vorschriften des Datenschutzrechts, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zugleich mit Hilfe des UWG verfolgt und geahndet werden können. Helmut Köhler hat sich zu diesem Thema mehrfach geäußert (unter anderem in WRP 2018, 1269 ff. und 1517 f. sowie im Editorial zu WRP Heft 9/2019). Ganz aktuell liegt hierzu eine erste Entscheidung des EuGH (29.07.2019 – C-40/17, WRP 2019, 1146 ff. = ECLI:EU:C:2019:629 – Fashion ID) vor, die allerdings noch die Rechtslage vor der Geltung der DSGVO betrifft (dazu Helmut Köhler in dieser Ausgabe, WRP 2019, 1279 ff.). Die Diskussion wird daher auch weiterhin geführt werden müssen. Ein weiteres Projekt, dem derzeit seine besondere Aufmerksamkeit gilt, ist das noch laufende Vorhaben eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs.
Mit bewundernswertem Einsatz bewältigt Helmut Köhler die Herkulesaufgabe, seine Kommentierungen im Köhler/Bornkamm/Feddersen jährlich umfassend zu überarbeiten und zu aktualisieren. Als Herausgeber der WRP hat Helmut Köhler entscheidend dazu beigetragen, dass die Zeitschrift noch mehr als eine wichtige Plattform für die Begegnung von Wissenschaft und Praxis wahrgenommen wird. Dieses Anliegen, Wissenschaft und Praxis miteinander zu verbinden, prägt zugleich sein langjähriges Engagement als wissenschaftlicher Leiter der Heidelberger Wettbewerbstage.
Trotz dieser vielen Verpflichtungen findet Helmut Köhler immer wieder die Zeit zum Wandern und Radfahren. Mit großer Begeisterung kann er sich den kleinen Beobachtungen in der Natur ebenso widmen wie der Kultur und Geschichte von Orten, die er besucht.
Die Würdigung Helmut Köhlers zum 70. Geburtstag in der Festschrift und im Editorial WRP Heft 10/2014 können wir an dieser Stelle mit voller Überzeugung bekräftigen und erneuern: Es stimmt alles! Wir wünschen ihm auch für die nächsten Jahre viel Energie und Elan, freuen uns auf die Begegnungen und den Austausch mit ihm und hoffen, dass er auch weiterhin genug Zeit und Muße zur Entspannung findet.
Prof. Dr. Christian Alexander
Prof. Dr. Benedikt Buchner, LL.M.
Prof. Dr. Jörg Fritzsche
Prof. Dr. Tobias Lettl, LL.M.