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WRP 2009, 1314
LG Düsseldorf 
Goldankauf im Hotel (Urteil vom 19.06.2009, 38 O 28/09)

Der Ankauf von Edelmetallen in den Räumen eines Hotels ist als Reisegewerbe nach § 56 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung unzulässig. Als Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel liegt zugleich ein Wettbewerbsverstoß vor, für den durch das bloße Einstellen des angekündigten Ankaufs die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt wird.

LG Düsseldorf, WRP 2009, 1314 (Urteil vom 19.06.2009, 38 O 28/09)

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