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WRPL 2020, 1
LG Bremen 
Gewinnreise zur Stromaktion (Urteil vom 06.05.2020, 12 O 145/19)

Die Mitteilung in Werbeschreiben, der Adressat könne nach Teilnahme an einer “Stromaktion” an einer gesponserten Reise zum Preis von 0,00 Euro teilnehmen, ist irreführend, wenn für die Teilnahme an der Reise gleichwohl Kosten für obligatorische lokale Gebühren, die Reiseleitung oder Saison- und Flughafenzuschläge zu tragen sind. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Bremen, WRPL 2020, Heft 8, Online, - (Urteil vom 06.05.2020, 12 O 145/19)

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