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K&R 2025, 111
BGH 
DFL-Supercup: Plattformbetreiber begründet Wettbewerbsverhältnis durch Werbeaussagen (Urteil vom 21.11.2024, I ZR 107/23)

a) Die Leistung eines Plattformbetreibers, der Angebote Dritter vermittelt, ohne selbst die von Dritten angebotenen Produkte anzubieten, ist nicht mit dem Angebot dieser Produkte austauschbar, so dass es unter diesem Gesichtspunkt an einer Stellung des Plattformbetreibers als Mitwerber im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG a. F.) fehlt.

BGH, K&R 2025, 111-116 (Urteil vom 21.11.2024, I ZR 107/23)

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