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K&R 2019, 585
BGH 
Bring mich nach Hause: Keine Störerhaftung durch Anschlussinhaber bei Filesharing (Urteil vom 07.03.2019, I ZR 53/18)

Die Erhebung einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, zu einer außergerichtlich verfolgten Unterlassung nicht verpflichtet zu sein, begründet regelmäßig keine Erstbegehungsgefahr für das im Feststellungsantrag bezeichnete Verhalten. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2019, 585-589 (Urteil vom 07.03.2019, I ZR 53/18)

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