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K&R 2015, 419
OLG Köln 
Breitbandausbau: Irreführende Werbung mit Video zur Vectoring-Technik (Urteil vom 27.03.2015, 6 U 134/14)

Bei der Bewerbung einer neuen Technik zur Datenübertragung (“Vectoring”) kann derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass Verbrauchern bekannt ist, dass auch bei dieser Technik angegebene Übertragungsgeschwindigkeiten stets Maximalwerte sind, die aufgrund nicht vom Anbieter zu vertretender Faktoren unterschritten werden können.

OLG Köln, K&R 2015, 419-422 (Urteil vom 27.03.2015, 6 U 134/14)

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