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STB 2008, 391
BFH 
Übernahmevermächtnis als begünstigter Erwerb von Todes wegen i.S. des § 13a ErbStG – Bewertung des Übernahmerechts mit dem gemeinen Wert – Rechtswirkung der Feststellung über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit (§ 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG) ([unbekannt] vom 13.08.2008, II R 7/07)

Erwerbsgegenstand eines Übernahme- oder Kaufrechtsvermächtnisses ist die aufschiebend bedingte Forderung des Vermächtnisnehmers gemäß § 2174 BGB gegen den Beschwerten (Aufgabe der Rechtsprechung vom Gestaltungsrecht als Erwerbsgegenstand).

BFH, StB 2008, 391 ([unbekannt] vom 13.08.2008, II R 7/07)

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