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STB 2019, 46
BFH 
Zur Steuerbefreiung von notärztlichen Bereitschaftsdiensten ([unbekannt] vom 02.08.2018, V R 37/17)

Leistungen eines Arztes im Rahmen eines Notdienstes, die dazu dienen, gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten und damit einen größtmöglichen Erfolg einer (späteren) Behandlung sicherstellen zu können, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin.

BFH, StB 2019, 46 ([unbekannt] vom 02.08.2018, V R 37/17)

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