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STB 2018, 121
BFH 
Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau ([unbekannt] vom 06.12.2017, VI R 65/15)

Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau sind immaterielle Wirtschaftsgüter. Sie vermitteln dem Erzeuger das Recht, nach Rodung einer zulässig bestockten Rebfläche diese wieder mit Rebstöcken zu bepflanzen, und verkörpern damit letztlich das unionsrechtlich beschränkte Recht, Wein zu erzeugen.

BFH, StB 2018, 121 ([unbekannt] vom 06.12.2017, VI R 65/15)

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