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STB 2008, 334
BFH 
Widerruf einer Lohnsteuer-Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG ([anhängig] vom 31.12.9999, VI R 54/07)

Stellt der Widerruf einer Lohnsteuer-Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG einen Verwaltungsakt i.S. des § 118 Satz 1 AO dar? Ist gegen den Widerruf einer Lohnsteuer-Anrufungsauskunft ein Rechtsschutz gegeben?

BFH, StB 2008, 334 ([anhängig] vom 31.12.9999, VI R 54/07)

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