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STB 2008, 392
BFH 
Wegfall der Prozessstandschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO – Beiladung einer Personengesellschaft – Vollbeendigung einer GbR – Übergang des Firmenwerts auf die Betriebsgesellschaft bei Begründung einer Betriebsaufspaltung – Vom Zivilrecht abweichende steuerrechtliche Vermögenszuordnung – Ehegatten-Innengesellschaft – Aufdeckung stiller Reserven durch Einbringung von Wirtschaftsgütern eines Einzelunternehmens in GmbH ([unbekannt] vom 05.06.2008, IV R 79/05)

Bei Unsicherheit darüber, ob die Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung erfüllt sind (hier: Fortbestand einer GbR), kann der BFH den Sachverhalt selbst aufklären, um die erforderliche Überzeugung zum Vorliegen der in § 48 FGO i.V.m. § 60 Abs. 3 FGO geregelten Tatbestände zu erlangen. Misslingt dies jedoch in dem Sinne, dass der BFH auch aufgrund der von den Beteiligten abgegebenen Erklärungen und der von ihnen vorgelegten Unterlagen das Erfordernis einer notwendigen Beiladung weder zu bejahen noch mit hinreichender Gewissheit auszuschließen vermag, …

BFH, StB 2008, 392 ([unbekannt] vom 05.06.2008, IV R 79/05)

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