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STB 2009, 100
BFH 
Vorsteuerabzug: Pflichtangaben in der Rechnung als Voraussetzung – Zwingende Angabe des Lieferzeitpunktes – Kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ([unbekannt] vom 17.12.2008, XI R 62/07)

In einer Rechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG 2005) außer in den Fällen des § 14 Abs. 5 Satz 1 UStG 2005 auch dann zwingend anzugeben, wenn er mit dem Ausstellungsdatumder Rechnung identischist.

BFH, StB 2009, 100 ([unbekannt] vom 17.12.2008, XI R 62/07)

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