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STB 2008, 311
BFH 
Unentgeltliche Zuwendung als zielgerichtete Verschaffung eines Vermögensvorteils – Zuwendung von Straßenbauwerken (Errichtung eines Kreisverkehrs auf bundeseigenem Grundstück) unterfällt nicht der Grunderwerbsteuer ([unbekannt] vom 14.05.2008, XI R 60/07)

Der Begriff „unentgeltliche Zuwendung“ i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG 1999 setzt nicht lediglich die Unentgeltlichkeit einer Lieferung voraus, sondern verlangt darüber hinaus, dass der Zuwendende dem Empfänger zielgerichtet einen Vermögensvorteil verschafft.

BFH, StB 2008, 311 ([unbekannt] vom 14.05.2008, XI R 60/07)

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