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STB 2017, 87
BFH 
Umwandlung einer Sprungklage durch nachträglichen Einspruch ([unbekannt] vom 08.11.2016, I R 1/15)

Legt der Steuerpflichtige nach Erhebung einer Sprungklage und noch vor dem Ergehen der behördlichen Zustimmungserklärung Einspruch ein, führt dies zur Umwandlung der Sprungklage in einen Einspruch. Es bedarf dazu keiner ausdrücklichen „Umwandlungserklärung“.

BFH, StB 2017, 87 ([unbekannt] vom 08.11.2016, I R 1/15)

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