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STB 2017, 247
BFH 
Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig – Diskriminierung von Frauen – Fehlende „Förderung der Allgemeinheit“ – Schutzbereich des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgesellschaften – Keine Gleichheit im Unrecht – Schutz nach der EMRK ([unbekannt] vom 17.05.2017, V R 52/15)

Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig.

BFH, StB 2017, 247 ([unbekannt] vom 17.05.2017, V R 52/15)

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