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STB 2008, 312
BFH 
Stückbezogener Tabaksteueranteilüberlanger Zigaretten ([unbekannt] vom 20.06.2008, VII B 251/07)

Für die Bestimmung des stückbezogenen Steueranteils einer überlangen Zigarette gemäß § 4 Abs. 2 TabStG ist ausschließlich die Länge des jeweiligen Tabakstrangs maßgebend. Die Vorstellungen oder Empfehlungen des Herstellers hinsichtlich der vom Verbraucher vorzunehmenden Zerteilung des Tabakstrangs in einzelne rauchbare Abschnitte sind unbeachtlich.

BFH, StB 2008, 312 ([unbekannt] vom 20.06.2008, VII B 251/07)

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