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STB 2008, 113
BFH 
Steuerhinterziehung durch Beamtin der Bundesfinanzverwaltung: Mitteilung der im Steuerstrafverfahren gewonnenen Erkenntnisse durch die Strafverfolgungsbehörde an den Dienstvorgesetzten zur Sicherstellung dienstrechtlicher Maßnahmen ([unbekannt] vom 15.01.2008, VII B 149/07)

Die Strafverfolgungsbehörde darf zur Sicherstellung dienstrechtlicher Maßnahmen gegen einen Beamten dem Steuergeheimnis unterliegende, in einem Strafverfahren gegen diesen gewonnene Erkenntnisse dem Dienstvorgesetzten des Beamten im Rahmen des § 125c BRRG offenbaren, ohne eine vorweggenommene Prüfung der disziplinarrechtlichen Behandlung des Falles vornehmen zu müssen; erforderlich ist lediglich, …

BFH, StB 2008, 113 ([unbekannt] vom 15.01.2008, VII B 149/07)

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