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STB 2009, 417
BFH 
Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft – Haushaltsgemeinschaft – Aufteilung der Aufwendungen für Gemeinschaftsräume nach Köpfen ([unbekannt] vom 25.06.2009, IX R 49/08)

Bei einer sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft sind die Aufwendungen für Gemeinschaftsräume, die sowohl der eigenen Wohnnutzung des Steuerpflichtigen und seiner Familie wie auch der (entgeltlichen) Betreuung der in die Familie integrierten fremden Kinder dienen, regelmäßig nach der Zahlder der Haushaltsgemeinschaft zugehörigen Personenaufzuteilen.

BFH, StB 2009, 417 ([unbekannt] vom 25.06.2009, IX R 49/08)

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