Sinn und Zweck der auf zehn Jahre verlängerten Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO ist nicht die Realisation von Erstattungsansprüchen über die reguläre Verjährungsfrist hinaus – Anspruch des Fiskus auf Abschlusszahlung – Anrechnungsverfügung als selbstständiger Verwaltungsakt ([unbekannt] vom 26.02.2008, VIII R 1/07)
           
          BFH, StB 2008, 273 ([unbekannt] vom 26.02.2008, VIII R 1/07)
        
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