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STB 2006, 353
BFH 
Schuldzinsenabzug im Cashpool-Verfahren ([anhängig] vom 31.12.9999, IX R 10/06)

Sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Schuldzinsen für ein zur Finanzierung von Werbungskosten aufgenommenes Darlehen abziehbar, wenn die Darlehensvaluta zunächst in einen die Verzinsung der Einlagen nicht vorsehenden Cashpool abgeführt wird und erst später die entstandenen Aufwendungen aus dem Cashpool beglichen werden?

BFH, StB 2006, 353 ([anhängig] vom 31.12.9999, IX R 10/06)

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