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STB 2018, 244
BFH 
Schuldzinsenabzug bei steuerpflichtigen Erstattungszinsen ([unbekannt] vom 28.02.2018, VIII R 53/14)

Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung aufgenommen worden ist, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig sein, wenn die Einkommensteuer später wieder herabgesetzt und hierfür steuerpflichtige Erstattungszinsen i. S. des § 233a AO i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gezahlt werden. Insoweit liegt ein Fall erzwungener Kapitalüberlassung vor, …

BFH, StB 2018, 244 ([unbekannt] vom 28.02.2018, VIII R 53/14)

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