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STB 2009, 418
BFH 
Rückfluss von Arbeitslohn bei Nettolohnvereinbarung – Abtretung des ESt-Erstattungsanspruchs an Arbeitgeber ([unbekannt] vom 30.07.2009, VI R 29/06)

Maßgeblich für den Lohnsteuereinbehalt vom laufenden Arbeitslohn bei einer Nettolohnvereinbarung ist der Arbeitslohn, der vermindert um dieübernommenen Lohnabzüge den arbeitsvertraglich vereinbarten Nettobetrag ergibt. Damit ist die steuerliche Ausgangsgröße des Lohnsteuerabzugs auch im Fall der Nettolohnabrede ein Bruttobetrag.

BFH, StB 2009, 418 ([unbekannt] vom 30.07.2009, VI R 29/06)

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