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STB 2008, 349
BFH 
Persönlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG bei Arbeitnehmern – Aufwendungen für eine Bewirtung des Arbeitgebers als Werbungskosten ([unbekannt] vom 19.06.2008, VI R 48/07)

Der persönliche Anwendungsbereich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG ist bei einem Arbeitnehmer nur eröffnet, wenn dieser selbst als bewirtende Person auftritt.

BFH, StB 2008, 349 ([unbekannt] vom 19.06.2008, VI R 48/07)

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