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STB 2018, 246
BFH 
Organschaft und Margenbesteuerung ([unbekannt] vom 01.03.2018, V R 23/17)

Die organschaftliche Zusammenfassung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG bewirkt bei Anwendung des § 25 UStG, dass es sich nur bei den von Organgesellschaften mit eigenen Betriebsmitteln erbrachten Leistungen um Eigenleistungen handelt, während die durch Organgesellschaften von Dritten bezogenen Leistungen Reisevorleistungen sind, die in die Margenbesteuerung einzubeziehen sind.

BFH, StB 2018, 246 ([unbekannt] vom 01.03.2018, V R 23/17)

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