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STB 2018, 4
BFH 
Organschaft: Keine sachliche Unbilligkeit bei verzögerter Registereintragung ([unbekannt] vom 23.08.2017, I R 80/15)

Wird eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft infolge einer verzögerten Eintragung des Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister erst in dem auf das Jahr der Handelsregisteranmeldung folgenden Jahr steuerlich wirksam, liegt darin keine sachliche Unbilligkeit. Das gilt auch, wenn die verzögerte Eintragung auf einem Fehlverhalten einer anderen Behörde – hier: Registergericht – beruhen sollte.…

BFH, StB 2018, 4 ([unbekannt] vom 23.08.2017, I R 80/15)

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