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STB 2008, 179
BFH 
Nichterklärung von Kapitaleinkünften aus Tafelgeschäften ([anhängig] vom 31.12.9999, VIII R 28/07)

Ist der objektive Tatbestand einer Steuerhinterziehung erfüllt, wenn zwar durch Nichterklärung von Kapitaleinkünften insoweit Einkommensteuer nicht festgesetzt wird, gleichzeitig aber Kapitalertragsteuer in einer Höhe, die dem festzusetzenden Steueranspruch entspricht bzw. übersteigt, für Rechnung des Steuerpflichtigen als „Vorauszahlung“ geleistet worden ist?

BFH, StB 2008, 179 ([anhängig] vom 31.12.9999, VIII R 28/07)

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