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STB 2008, 313
BFH 
Nacherhebung von Einfuhrabgaben: Erkennbarkeit eines Irrtums der Zollbehörde? ([unbekannt] vom 24.04.2008, VII R 62/06)

Werden Einfuhrabgaben irrtümlich mit einem zu geringen Betrag buchmäßig erfasst, ist hinsichtlich der bei der nachträglichen buchmäßigen Erfassung zu prüfenden Frage, ob der Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise erkannt werden konnte, nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung, sondern auf den Zeitpunkt der Mitteilung des ursprünglichen Abgabenbetrags abzustellen.

BFH, StB 2008, 313 ([unbekannt] vom 24.04.2008, VII R 62/06)

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