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STB 2019, 204
FG Düsseldorf 
Mindestwert bei der Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ist der Substanzwert ([unbekannt] vom 03.04.2019, 4 K 2524/16 F)

Der Substanzwert i. S. d. § 11 Abs. 2 S. 3 BewG stellt den Mindestwert auch bei der Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren dar.

FG Düsseldorf, StB 2019, 204 ([unbekannt] vom 03.04.2019, 4 K 2524/16 F)

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