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STB 2019, 366
BFH 
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankenbeförderung; Endbescheid im finanzgerichtlichen Verfahren ([unbekannt] vom 10.06.2019, III R 47/18)

Die Krankenbeförderung i. S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden. Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 13.9.2018 – III R 10/18, BFHE 262, 532).

BFH, StB 2019, 366 ([unbekannt] vom 10.06.2019, III R 47/18)

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