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STB 2017, 364
BFH 
Keine nachträgliche Änderung der Stromsteuerfestsetzung bei Versäumung der Antragsfrist ([unbekannt] vom 26.09.2017, VII R 26/16)

Die Festsetzungsfrist für einen Entlastungsanspruch nach § 10 Abs. 1 StromStG beginnt mit Ablauf desjenigen Jahres, in dem der Anspruch durch die steuerbegünstigte Verwendung des Stroms zu betrieblichen Zwecken entstanden ist.

BFH, StB 2017, 364 ([unbekannt] vom 26.09.2017, VII R 26/16)

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