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STB 2017, 126
BFH 
Keine Steuerentlastung bei landseitiger Stromversorgung von Wasserfahrzeugen während der Aufenthalte in einer Werft ([unbekannt] vom 13.12.2016, VII R 3/16)

Der in § 9 Abs. 3 StromStG verwendete Begriff der landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen für die Schifffahrt ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass von ihm die Versorgung von Wasserfahrzeugen mit Strom nicht erfasst wird, den diese während eines Werftaufenthalts zur Aufrechterhaltung der bordeigenen Infrastruktur verwenden.

BFH, StB 2017, 126 ([unbekannt] vom 13.12.2016, VII R 3/16)

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