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STB 2008, 391
BFH 
Keine Begründung einer Betriebsstätte durch bloßes Tätigwerden in den Räumen des Vertragspartners ([unbekannt] vom 04.06.2008, I R 30/07)

Eine Betriebsstätte i.S. von § 12 Satz 1 AO erfordert, dass der Unternehmer eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die von ihm genutzte Geschäftseinrichtung oder Anlage hat (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).

BFH, StB 2008, 391 ([unbekannt] vom 04.06.2008, I R 30/07)

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